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§1 Angebot und Annahme sl-itsystems erbringt Leistungen von Produkten (einschließlich Software) und Leistungen zu den nachstehenden Bedingungen. Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag (Auftrag) mit dem Kunden kommt erst mit Erteilung der schriftlichen Auftragsbestätigung durch sl-itsystems zustande. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Die Übersendung einer Rechnung kommt einer Auftragsbestätigung gleich. Spezielle Produktbeschreibungen und Projektziele bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform einschließlich Unterzeichnung. §2 Preise Die Preise verstehen sich ab Lager zuzüglich Frachtspesen und Transportverpackung. Maßgebend sind die Preise der Auftragsbestätigung zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu dem am Tag der Lieferung gültigen Listenpreisen berechnet. §3 Nutzungsrechte An Standardprogrammen erwirbt der Kunde ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht. Die Übertragung an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Anzeige an sl-itsystems. Die Nutzung im Netz erfordert eine spezielle Lizenz. Bei Datenträgern mit mehreren Programmen wird der Kunde nur die für ihn freigegebenen Programme oder Module nutzen. Er wird auch alle sonstigen auf Programmträgern oder Begleitmaterial vorgesehenen Nutzungsbedingungen respektieren. Der Kunde wird sl-itsystems unverzüglich von Schutzrechtsbehauptungen Dritter informieren. sl-itsystems ist berechtigt, die Rechtsverteidigung des Kunden auf eigene Kosten zu übernehmen. §4 Zahlungsbedingungen Zahlungen sind laut Rechnungsstellung fällig. sl-itsystems behält sich vor, Vorauszahlungen zu verlangen oder Forderungen jederzeit fällig zu stellen. Bei verspäteter Zahlung können Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet werden. Darüber hinausgehende Ansprüche sind vorbehalten. §5 Lieferung Von sl-itsystems genannte Fristen, insbesondere Liefertermine, sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen sonst von sl-itsystems nicht zu vertretenen Hindernissen, insbesondere bei Streik oder Aussperrung bei sl-itsystems, Lieferanten und/oder deren Unterlieferanten. sl-itsystems ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen. Bei Lieferungen ins Ausland hat der Kunde alle Nachweise zu erbringen, die sl-itsystems für die Aus- und Einfuhr benötigt. Bei Annahmeverzug kann sl-itsystems Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Rechnungsbetrages je angefangenem Kalendermonat verlangen. §6 Testlieferung und Demonstrationsversionen Für Testzwecke gelieferte Gegenstände (Hardware, Software einschließlich Datenträger, Dokumentationen) sind Eigentum von sl-itsystems. Sie dürfen vom Kunden nur aufgrund gesonderter Vereinbarungen mit sl-itsystems genutzt werden. Sie sind pfleglich zu behandeln und auf Verlangen jederzeit am Sitz sl-itsystems herauszugeben. Bei kostenlosen Testinstallationen und Demonstrationsversionen haftet sl-itsystems nur für den Vorsatz. Auf Demonstrationsversionen enthaltene technische Nutzungsbeschränkungen dürfen nicht ausgeschaltet oder umgangen werden. §7 Installation Die Installation durch sl-itsystems erfolgt nur aufgrund gesonderter, vergütungspflichtiger Vereinbarung. Der Kunde hat die für die Installation erforderlichen Bedingungen einschließlich Arbeitsraum zur Verfügung zu stellen. §8 Gefahrenübergang Soweit sl-itsystems Produkte auftragsgemäß installiert, wird der Kunde sie unverzüglich testen. sl-itsystems kann verlangen, dass er eine Übernahmeerklärung abgibt, wenn das installierte Produkt im Wesentlichen funktioniert. Soweit sl-itsystems mit der Installation nicht beauftragt ist, geht die Gefahr mit Auslieferung ab Lager sl-itsystems auf den Kunden über. §9 Dienstleistung einschließlich Beratung Dienstleistungen werden, soweit kein Festpreis vereinbart wurde, nach der bei Auftragsannahme jeweils gültigen Preisliste berechnet. Auftragsänderungen führen zur Aufhebung vereinbarter Termine und Fristen, soweit nicht anderes vereinbart wird. Auskünfte bedürfen der schriftlichen Bestätigung. §10 Verpackungen Verpackungsmaterial sollte zur ordnungsgemäßen Abwicklung im Gewährleistungsfall beim Kunden verbleiben. §11 Eigentumsvorbehalt sl-itsystems behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur restlosen Bezahlung des Kaufpreises vor. Ist der Kunde Vollkaufmann, so behält sich sl-itsystems das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung entstandenen oder entstehenden Forderungen vor. das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von sl-itsystems in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. sl-itsystems ist berechtigt, die Vorbehaltsware gegebenenfalls zu verwerten und sich unter Anrechnung auf offene Forderungen aus dem Verkaufserlös zu befriedigen. Der Kunde hat die Vorbehaltsware mit kaufmännischer Sorgfalt für sl-itsystems zu verwahren und auf seine Kosten ausreichend gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und sonstige Schadensrisiken zu versichern. Der Kunde tritt seine entsprechenden Ansprüche aus den Versicherungsverträgen bereits mit dem Abschluss dieser Vereinbarung an sl-itsystems ab. sl-itsystems nimmt die Abtretung an. Der Kunde tritt bereits jetzt alle aus der Weiterveräußerung der Ware entstehenden Forderungen an sl-itsystems ab. Er ist unwiderruflich zum Einzug dieser Forderungen berechtigt. Auf Verlangen von sl-itsystems hat er die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben. sl-itsystems ist berechtigt, die Abtretung gegenüber dem Schuldner des Kunden offen zu legen. Eine Be- oder Weiterverarbeitung der von sl-itsystems gelieferten Waren erfolgt für sl-itsystems. sl-itsystems erwirbt hieran Eigentumsrechte in Höhe des bei Be- oder Weiterverarbeitung bestehenden Marktwertes der Vorbehaltsware. Bei der Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen erwirbt sl-itsystems Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere bei Zahlungsverzug oder zu erwartender Zahlungseinstellung - ist sl-itsystems berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder die Abtretung etwaiger Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Diese Rechte bestehen auch dann, wenn die gesicherten Forderungen verjährt sind. Bei einem Rücknahmerecht sl-itsystemss gemäß Absatz 7 ist sl-itsystems berechtigt, die sich noch im Besitz des Kunden befindliche Vorbehaltsware abzuholen. Der Kunde hat den zur Abholung der Vorbehaltsware ermächtigten Mitarbeitern von sl-itsystems den Zutritt zu den Geschäftsräumen während der Bürozeit - auch ohne vorherige Anmeldung - zu gestatten. Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder ein Herausgabeverlangen gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag. Der Eigentumsvorbehalt wird auf Anforderung des Kunden freigegeben, wenn der Sicherungswert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt. §12 Gewährleistung / Haftungsausschluss Der Anbieter gewährleistet für eine Dauer von 24 Monaten ab Lieferdatum Verbrauchern i.S.d. BGB, dass die Liefergegenstände nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Bei gebrauchter Ware und "refurbished" (vom Hersteller überarbeiteten) Geräten beträgt die Gewährleistungsdauer 12 Monate ab Lieferdatum. Unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder anderen Qualitäts- und Leistungsmerkmalen der Ware begründen keinerlei Ansprüche des Käufers, insbesondere nicht auf Gewährleistung. Keine Gewähr übernimmt der Anbieter für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind. Dies gilt insbesondere für den Betrieb der Gegenstände mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluss an ungeeigneten Stromquellen. Das gleiche gilt für Mängel und Schäden, die aufgrund von Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingten Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falscher oder fehlender Programm-Software und/oder Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind, es sei denn, der Käufer weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Käufer Eingriffe und/oder Reparaturen an Geräten vornimmt oder durch Personen vornehmen lässt, die nicht vom Anbieter autorisiert wurden, sofern der aufgetretene Mangel darauf beruht. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch zehn Werktage nach Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen; andernfalls sind hierfür alle Mängelansprüche ausgeschlossen. Im kaufmännischen Verkehr gelten ergänzend die §§ 377, 387 HGB. Soweit ein Mangel der Kaufsache innerhalb eines Jahres nach Lieferdatum auftritt, ist der Verbraucher nach seiner Wahl zur Geltungmachung eines Rechts auf Mängelbeseitigung oder Neulieferung berechtigt (Nacherfüllung). Im Rahmen der Neulieferung gilt der Tausch in höherwertigere Produkte bereits jetzt als akzeptiert. Ist die gewählte Art der Nacherfüllung mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden, beschränkt sich der Anspruch auf die jeweils verbliebene Art der Nacherfüllung. Weitergehende Rechte, insbesondere die Rückgängigmachung des Kaufvertrags können nur nach Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung oder dem zweimaligen Fehlschlagen der Nacherfüllung geltend gemacht werden. Nach Ablauf des ersten Jahres ist der Anspruch in der Regel auf Nachbesserung beschränkt, da branchenspezifisch die auftretenden Kosten regelmäßig unverhältnismäßig hoch sind(§ 439 Abs. III BGB). Sollte der Anbieter im Rahmen der Nachbesserung einen Tausch in ein höherwertigeres Produkt vornehmen, gilt dieser bereits jetzt als akzeptiert. Weitergehende Rechte, insbesondere die Rückgängigmachung des Kaufvertrags können nur nach Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung oder dem zweimaligen Fehlschlagen der Nacherfüllung geltend gemacht werden. Handelt es sich bei dem Käufer um einen Unternehmer i.S.d. BGB, so sind wir innerhalb eines Jahres nach Lieferdatum nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder Neulieferung im Sinne des § 439 BGB berechtigt. Gewährleistungsansprüche verjähren in 12 Monaten, gerechnet ab Gefahrübergang. Soweit die Ware Gegenstand eines Verbrauchsgüterkaufs ist, bleiben die Rechte des Kunden gem. §§ 478, 479 BGB unberührt, vorausgesetzt der Kunde hat die ihm gem. § 377 HGB obliegenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten erfüllt. Sollte der Unternehmer Aufwendungsersatz i.S.d. § 478 II BGB fordern, beschränkt sich dieser auf max. 2% des ursprünglichen Warenwerts. Durch einen Austausch im Rahmen der Gewährleistung/Garantie treten keine neuen Gewährleistungs/Garantiefristen in Kraft; § 203 bleibt unberührt. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind weitergehende Ansprüche des Käufers - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit, sowie Ansprüchen nach §§ 1, 4 des Produkthaftungsgesetzes beruht. Für die Wiederherstellung von Daten haften wir nicht, es sei denn, dass wir den Verlust vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben und der Käufer sichergestellt hat, dass eine Datensicherung erfolgt ist, so dass die Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Zur Abwicklung von Gewährleistungsansprüchen sendet der Nutzer die fehlerhafte Ware auf eigene Gefahr und Kosten an den Anbieter zurück. Eine Zusicherung von Eigenschaften für Waren oder Dienstleistungen besteht nicht. Die Beschreibung der Waren und Dienstleistungen stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar. Das Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. §13 Exportkontrollvorschriften, Genehmigungen Von sl-itsystems vertriebene Produkte unterliegen teilweise Beschränkungen der Exportkontrollvorschriften der USA und der Bundesrepublik Deutschland. Der Kunde wird diese respektieren. §14 Sonstiges Diese Bedingungen bleiben auch bei Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen teilen verbindlich. Unwirksame Bestimmungen sind durch eine Regelung zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommt. Änderungen dieser Bedingungen sowie bestätigter Aufträge bedürfen der Schriftform. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Neuwied, wenn der Kunde Vollkaufmann ist. Hat der Kunde keinen Wohnsitz im Inland begründet oder diesen aufgehoben, so ist Neuwied als Gerichtsstand gegeben. Bei Verträgen mit ausländischen Kunden ist Neuwied ausschließlicher Gerichtsstand.
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